Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abschluss:
Unsere Angebote einschließlich aller Frachtangaben sind freibleibend. Muster, Proben, Analysedaten und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn wir dem Besteller eine schriftliche Bestätigung erteilt oder stillschweigend die Leistung / Lieferung erbracht haben.
2. Lieferung:
Wir liefern an die von Ihnen angegebene Adresse laut Auftragsbestätigung im LKW (ca. 4 m Höhe), mit ca. 40 t Gesamtgewicht. Deshalb muss die Zufahrt ausschließlich auf fester Straße erfolgen. Lieferung frei Baustelle / frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhrstraße (befestigter Untergrund) vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Die lose Schüttung wird neben dem LKW abgekippt.
3. Big Bag-Lieferung:
Der Big Bag geht in das Eigentum des Bestellers über. Die Big Bags werden auf Einwegpaletten geliefert.
4. Lieferzeit:
Lieferungen erfolgen schnellstmöglich, jedoch ohne Gewähr für einen im Auftrag angegebenen Termin, wenn nicht ausdrücklich schriftlich die Innehaltung eines bestimmten Termins zugesagt wurde.
5. Verzögerungen:
Verzögerung in der Materiallieferung seitens unserer Lieferanten, Betriebsstörungen und andere unabwendbare Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien beide Teile von der Abschlussverbindlichkeit für die Dauer der fraglichen Ereignisse. Als reiner Transportvermittler haben wir keinerlei Einfluss auf die Transportleistung des beauftragten Spediteurs. Eventuelle Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind direkt gegenüber dem beauftragten Spediteur zu erklären. Entstehende Mehrkosten, z. B. durch Wartezeiten, falsche Rufnummer, falsche Abladestellen, fehlende Entlademöglichkeit etc. hat der Kunde zu tragen.
6. Stornierung:
Bei einer Auftragsstornierung hat die dadurch entstehenden Kosten der Kunde zu tragen.
Zuviel bestellte Ware kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nicht zurückgenommen werden.
7. Mängel:
Beanstandungen der Leistung / Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Vollendung der Leistung / Abschluss der Lieferung durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung / Lieferung als ordnungsgemäß angenommen.
8. Gewährleistung:
Der Lieferant liefert die Ware gemäß der von ihm gegebenen Produktbeschreibung. Es wird keine Gewähr für Mängel übernommen, die wegen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, normaler Abnutzung oder sonstiger nachteiliger Einflüsse entstanden sind und die nicht durch den Lieferer zu vertreten sind. Werden durch den Besteller oder durch Dritte unsachgemäß, ohne die vorherige Genehmigung des Lieferers, Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an den vom Lieferer gelieferten Waren vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung für die geänderten Produkte.
9. Eigentumsrecht:
An allem von uns gelieferten Material behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offenstehender Posten aus der laufenden Geschäftsbeziehung – bzw. bis zur restlosen Einlösung der zahlungshalber gegebenen Wechsel oder Schecks – vor. Werden die gelieferten Gegenstände mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon jetzt seine ihm hieraus entstehenden Ansprüche jeglicher Art an uns ab.
10. Produktberatung und Auskünfte:
Für Produktberatung und Auskünfte wird nur im Rahmen der nebenvertraglichen Aufklärungspflichten gehaftet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Anwender unserer Produkte entscheidet in eigener Verantwortung über deren Eignung für den vorgesehenen Einsatz und trägt das Risiko zum Gelingen seines Werkes.
11. Preise:
Unsere Preise gründen sich auf die derzeitige Kostenlage. Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des Abschlusses nicht bekannte gesetzl. Abgaben (z.B. Maut), Materialpreis- und Lohnerhöhung ändern, so gilt als vereinbart, daß wir nachweisbare Preiserhöhungen geltend machen.
12. Zahlung:
Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar oder lt. vereinbarter Zahlungsbedingung.
13. Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 6 % über Bundesbankdiskont als vereinbart. Bei Zahlungsverzug oder Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind wir berechtigt, für noch nicht erledigte Bestellungen Vorauszahlungen vor Leistung / Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist.
14. Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist Mülheim an der Ruhr.
Stand: 01/2021